Spenden
Bei Spenden bis 100 € gilt der quittierte Überweisungsträger oder Kontoauszug als Spendennachweis für die Steuererklärung. Bei Spenden über 100 € wird Ihnen eine Spendenquittung zugeschickt. Bitte geben Sie bei der Überweisung den genauen Spendenzweck und ihre Adresse an.
Spenden an das Konto des Ev. Verwaltungsamtes Konto 75 bei der Sparkasse Rhein-Nahe BLZ 560 501 80.
Bei Sachspenden ist bei Neuanschaffungen die Rechnung vorzulegen. Bei der Spende von gebrauchten Gegenständen ist ein Formular für Sachspenden vom Spender auszufüllen.